Zeiterfassung ist Pflicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden. Alle Arbeitgeber in EU-Staaten müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter protokollieren: Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 61/19 Luxemburg, den 14. Mai 2019 Urteil in der Rechtssache C-55/18

Arbeitszeit muss über ein objektives, verlässliches und zugängliches System erfasst werden. Bürokratie und Mehrarbeit gilt es dabei zu minimieren und alle Vorteile der Zeiterfassung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber richtig zu nutzen. Daher empfehlen wir die Software Schichtplanagent oder Dienstplanagent mit passenden Webmodulen sowie Hardware zur Zeiterfassung von Solution Research - alles aus einer Hand. Wir bieten die klassische Stempeluhr sowie Online und Offline Lösungen für Smartphones, Tablets & Co an. Sie haben die Möglichkeit unsere selbst entwickelte App oder die browserbasierte Zeiterfassung zu nutzen. Verschiedene Auswertungen zur Zeiterfassung und Arbeitszeitnachweise (AZN) erleichtern den Zugriff auf die benötigten Daten.

Mit der Personalzeiterfassung von Solution Research werden die notwendigen Daten zeitnah erfasst und protokolliert.

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