Arbeitgeber sind zur Zeiterfassung verpflichtet

Arbeitgeber sind zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtet. Für die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit die Pflicht zur Aufzeichnung! In allen gesetzlichen Dokumentationspflichtfällen gilt zudem die Pflicht zur Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren. Ein Arbeitgeber, der mangels Arbeitszeiterfassungssystem keine entsprechenden Daten vorlegen konnte, musste dem Arbeitnehmer eine weitere Vergütung für vorgetragene Arbeitsstunden zahlen. Hier vollständigen NTV-Artikel lesen.

Mit der Personalzeiterfassung von Solution Research werden die notwendigen Daten zeitnah erfasst und protokolliert.

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