Arbeitgeber sind zur Zeiterfassung verpflichtet

Arbeitgeber sind zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtet.

PZE Master IV

NTV berichtet von den ersten Gerichtsurteilen. Für die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit die Aufzeichnungspflicht!
In allen gesetzlichen Dokumentationspflichtfällen gilt zudem die Aufbewahrungspflicht von mindestens zwei Jahren.
Ein Arbeitgeber, der mangels Arbeitszeiterfassungssystem keine entsprechenden Daten vorlegen konnte, musste dem Arbeitnehmer eine weitere Vergütung für vorgetragene Arbeitsstunden zahlen.
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